1. Allgemeines
Die aaroon GmbH (im Folgenden aaroon) ist ein Informatikunternehmen, das sich auf Publikationsund Datenmanagementsysteme spezialisiert hat. aaroon bietet dem Kunden insbesondere die folgende Leistungen:
2. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Geschäftsbeziehungen zwischen aaroon und dem Kunden und bilden einen integrierenden Bestandteil des zwischen aaroon und dem Kunden geschlossenen Vertrages.
Abweichungen von diesen AGB sind nur gültig, wenn sie in einer schriftlich von beiden Parteien unterzeichneten Vereinbarung und unter Bezug auf diese AGB erfolgen.
Die AGB des Kunden werden ausdrücklich wegbedungen.
3. Vertragsabschluss
Angebote von aaroon sind für die darin genannte Frist verbindlich.
Der Vertrag kommt durch die schriftliche oder mündliche Annahmeerklärung des Kunden zustande. Der Vertrag ist jedenfalls dann zustande gekommen, wenn der Kunde die Erbringung der Leistung durch aaroon akzeptiert.
aaroon stellt dem Kunden eine Auftragsbestätigung zu. Ohne Widerspruch innerhalb von 5 Arbeitstagen gilt deren Inhalt als für beide Parteien verbindlich. Bei einem grösseren Auftragsvolumen erstellen aaroon und der Kunde ein schriftliches Vertragswerk.
4. Vertragsgegenstand
Der Vertragsgegenstand wird in der Individualvereinbarung (Auftragsbestätigung oder schriftlicher Vertrag) detailliert geregelt. Angebote bilden integrierende Bestandteile des Vertrages zwischen dem Kunden und aaroon.
Der Vertrag zwischen aaroon und dem Kunden besteht aus folgenden Dokumenten:
Bei einem Widerspruch zwischen den genannten Dokumenten gilt die oben genannte Rangordnung. aaroon ist berechtigt, zur Leistungserfüllung Dritte (z.B. Zulieferanten, Subunternehmer, etc.) beizuziehen.
Änderungen des Vertragsgegenstandes müssen schriftlich vereinbart werden.
5. Vertragsbeginn und Vertragsdauer
Der Vertrag tritt mit der Unterzeichnung durch beide Parteien in Kraft, sofern in der Individualvereinbarung kein anderer Vertragsbeginn vereinbart wird.
Der Vertrag wird entweder auf eine in der Individualvereinbarung festgelegte bestimmte Dauer oder unbefristet abgeschlossen. Verträge über einmalige Leistungen enden mit deren Erfüllung.
Wird in der Individualvereinbarung keine abweichende Regelung getroffen, so kann ein unbefristeter Vertrag von beiden Parteien unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 3 Monaten auf das Ende eines Kalenderhalbjahres schriftlich gekündigt werden.
Das Recht zur Kündigung aus wichtigen Gründen bleibt vorbehalten. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn die jeweils andere Partei
6. Mitwirkungspflichten des Kunden
Der Kunde ist verpflichtet, von sich aus rechtzeitig die technischen und organisatorischen Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass aaroon die vereinbarten Leistungen korrekt erbringen kann. Der Kunde hat insbesondere Mitwirkungspflichten bei der Bezeichnung von Kontaktpersonen, bei der Erteilung von Arbeitsanweisungen, der Zurverfügungstellung von Informationen, der Teilnahme an allenfalls vereinbarten Projektsitzungen, bei der Durchführung von Abnahmen sowie bei der Vermittlung des Zugangs zu IT-Systemen, Daten und Arbeitsplätzen bei sich.
Der Kunde ist zudem verpflichtet, aaroon von sich aus über alle Umstände aufzuklären, welche die Erbringung der Leistung durch aaroon beeinträchtigen oder gefährden können.
7. Vertrieb von Standardsoftware
7.1. Nutzungsrechte
Der Lizenzvertrag betreffend Standardsoftware wird von aaroon nur vermittelt, er kommt direkt zwischen dem Kunden und dem Hersteller der Software zustande. Das Nutzungsrecht des Kunden an Standardsoftware bestimmt sich daher nach den Lizenzbestimmungen des Herstellers.
Ist nichts anderes vereinbart, dann erhält der Kunde ein nicht ausschliessliches, zeitlich und geographisch unbeschränktes, nicht übertragbares Recht, die Standardsoftware in seinem Unternehmen für seine eigenen Zwecke sowie für die in der Individualvereinbarung bestimmte Anzahl von Usern bestimmungsgemäss zu gebrauchen.
7.2. Installation und Anpassung
Gegen separate Vereinbarung installiert aaroon die Standardsoftware und passt diese an die Bedürfnisse des Kunden an.
7.3. Eigentumsvorbehalt
aaroon bleibt Eigentümerin der gesamten Lieferung, bis sie die vereinbarte Zahlung vollständig erhalten hat. Der Kunde ist verpflichtet, bei Massnahmen, die zum Schutz des Eigentums von aaroon erforderlich sind, mitzuwirken und auf seine Kosten alle für die Begründung und die Aufrechterhaltung des Eigentumsvorbehalts erforderlichen Formalitäten zu erfüllen.
Der Kunde wird die gelieferten Gegenstände auf seine Kosten während der Dauer des Eigentumsvorbehalts in Stand halten und angemessen versichern. Er wird ferner alle Massnahmen treffen, damit der Eigentumsanspruch von aaroon weder beeinträchtigt noch aufgehoben wird.
9. Dienstleistungen
9.1. Bürozeiten von aaroon
Die Bürozeiten von aaroon sind Montag bis Freitag 09:00 -17:00 Uhr
Ausgenommen sind die folgenden Feiertage: Neujahr (01. und 02. Januar), Karfreitag, Ostermontag, Christi Himmelfahrt, Pfingstmontag, Nationalfeiertag (01. August), erster und zweiter Weihnachtsfeiertag (25. und 26. Dezember).
9.2. Support !
Supportanfragen des Kunden werden von aaroon während der Bürozeiten entgegengenommen. Jeder Anruf des Kunden stellt einen Auftrag dar und ist grundsätzlich kostenpflichtig.
Der Support umfasst mangels anders lautender Abrede in der Individualvereinbarung die Entgegennahme von Störungsmeldungen, die Abklärung der Ursache gemeldeter Störungen, die telefonische Kurzberatung bei Benutzerfragen.
9.3. Wartung von Standardsoftware
Die regelmässige Wartung von Standardsoftware sowie der Notfall-Support 7x24 erfolgen auf der Basis einer separaten Individualvereinbarung.
Ist in der Individualvereinbarung nichts anderes vereinbart, dann umfasst die Wartung die Aufrechterhaltung der Funktionsfähigkeit der beim Kunden installierten Software. Die Entwicklung neuer Funktionalitäten sowie die Anpassung von Software an die Bedürfnisse des Kunden sind nicht Gegenstand der Wartung und müssen als Dienstleistungen separat vereinbart und vergütet werden.
Die Wartung von Software umfasst ohne anderslautende Vereinbarung die Behebung von Fehlern oder die Abgabe einer praktikablen Umgehungslösung, die Lieferung von neuen Releases der aktuellen Version der Standardsoftware nach Bedarf sowie die Lieferung neuer Versionen nach Absprache mit dem Kunden, sofern der jeweilige Hersteller diese ausliefert.
Individuell von aaroon für den Kunden entwickelte Software bedarf einer separaten Regelung.
9.4. Rechte an Arbeitsergebnissen
Sämtliche Rechte und insbesondere die Urheberrechte an den im Rahmen der Vertragserfüllung erstellten Arbeitsergebnissen (wie z.B. Konzepte, Grafiken, Software und Schulungsunterlagen, etc.) bleiben bei aaroon bzw. gehen auf diese über, sofern sie nicht bei ihr entstanden sind.
9.5. Schulung
aaroon bietet dem Kunden Schulungen in eigenen Räumen in Sursee oder aber auch in den Räumen des Kunden an. Sämtliche Schulungsdetails werden in der Individualvereinbarung geregelt.
9.6. Anstellungsverzicht
Während der Vertragsdauer und innerhalb eines Jahres nach Vertragsbeendigung bedarf die Anstellung oder Inanspruchnahme in irgendeiner Form der mit der Erbringung von Dienstleistungen beim Kunden betrauten Mitarbeitenden von aaroon der vorgängigen schriftlichen Zustimmung von aaroon.
Jeder Verstoss gegen diese Bestimmung berechtigt aaroon zur Geltendmachung einer Konventionalstrafe in der Höhe von Euro 100.00,00. Die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen bleibt ausdrücklich vorbehalten. Die Bezahlung der Konventionalstrafe entbindet den Kunden in keinem Fall von seiner Pflicht zur Einhaltung der vertraglichen Vereinbarungen. aaroon behält sich die gerichtliche Durchsetzung der Erfüllung der vertraglichen Vereinbarungen ausdrücklich vor.
10. Termine
Termine sind grundsätzlich erstreckbar. Sie sind nur verbindlich, wenn dies in der Individualvereinbarung ausdrücklich vereinbart und so gekennzeichnet ist.
Als verbindlich vereinbarte Termine können nur mit Zustimmung beider Parteien verschoben werden. Die Zustimmung darf nur in begründeten Fällen verweigert werden.
Falls eine der beiden Parteien erkennt, dass ein vereinbarter Termin nicht eingehalten werden kann, teilt sie dies der anderen Partei möglichst frühzeitig mit.
Kann aaroon einen verbindlichen Termin schuldhaft nicht einhalten, dann muss der Kunde aaroon abmahnen und eine angemessene Nachfrist einräumen. Erbringt aaroon die vereinbarte Leistung auch innerhalb der Nachfrist nicht, dann befindet sie sich in Verzug.
11. Vergütung
Die durch den Kunden geschuldete Vergütung richtet sich nach den Bestimmungen in der Individualvereinbarung. Die Preise verstehen sich rein netto ohne Skonto in Euro, exkl. Mehrwertsteuer, Zölle, Verpackungs- und Transportkosten. Diese Nebenkosten sowie allfällige Spesen gehen zu Lasten des Kunden. Wo nichts anderes vereinbart ist, ist Zubehör nicht im Preis inbegriffen. Das zur Erbringung von Supportleistungen benötigte Material wird von aaroon gemäss der jeweils gültigen Preisliste fakturiert.
Wenn nichts anderes vereinbart ist, dann werden Dienstleistungen nach Aufwand zu den Stundenansätzen gemäss dem im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Kostenblatt von aaroon in Rechnung gestellt. Die Konditionen werden dem Kunden mit dem Angebot übergeben.
Rechnungen sind rein netto und ohne jeden Abzug innerhalb von 30 Tagen zahlbar. Innert der Zahlungsfrist kann der Kunde schriftlich und begründet Einwände gegen die Rechnung erheben. Danach gilt die Rechnung als vorbehaltlos akzeptiert. Nach Ablauf dieser Frist befindet sich der Kunde ohne weitere Mahnung in Verzug. aaroon ist berechtigt, vom Tag der Fälligkeit an Verzugszinsen in der Höhe von 6% zu verrechnen.
Befindet der Kunde sich mit einer Zahlung in Verzug, ist aaroon berechtigt, nach erfolglosem Verstreichen einer letzten, schriftlich mitgeteilten Zahlungsfrist alle Leistungen an den Kunden unverzüglich einzustellen, bis sämtliche Forderungen von aaroon getilgt sind. Darüber hinausgehende Schadenersatzforderungen sowie das Recht auf ausserordentliche Vertragsauflösung gemäss Ziffer 5 des vorliegenden Vertrages bleiben ausdrücklich vorbehalten.
aaroon ist berechtigt, die vereinbarten Preise für wiederkehrende Leistungen zu Beginn eines Kalenderjahres anzupassen.
12. Gewährleistung
12.1. Standardsoftware
Der Kunde schliesst den Lizenzvertrag direkt mit dem Lieferanten der Standardsoftware ab. Gewährleistungsansprüche wegen Mängeln an Standardsoftware stehen dem Kunden daher nach Massgabe des jeweiligen Lizenzvertrages direkt gegenüber dem Lieferanten zu.
Übernimmt aaroon die Koordination der Behebung von Mängeln, dann ist aaroon berechtigt, die Leistungen nach Aufwand in Rechnung zu stellen.
aaroon gewährleistet, dass sie über alle Rechte verfügt, um die vereinbarten Leistungen vertragsgemäss erbringen zu können. aaroon ist insbesondere berechtigt, die Standardsoftware zu vertreiben und an die Bedürfnisse des Kunden anzupassen.
12.3. Dienstleistungen
aaroon garantiert, die gemäss Individualvereinbarung geschuldeten Leistungen durch gehörig ausgebildetes Fachpersonal und unter Einhaltung der in ihrem Betrieb üblichen Sorgfalt zu erbringen.
Die aaroon gewährleistet, dass ihre Leistungen die vertraglich vereinbarten Eigenschaften aufweisen. Sofern in der Individualvereinbarung keine abweichende Regelung enthalten ist, beträgt die Gewährleistungsfrist 1 Jahr und beginnt mit der Abnahme zu laufen.
Sämtliche darüber hinausgehenden Gewährleistungsansprüche werden, soweit gesetzlich zulässig, wegbedungen. aaroon kann insbesondere keine Garantie dafür übernehmen, dass ein vom Kunden gemeldetes Problem behoben wird.
Der Kunde wird aaroon während der Gewährleistungsfrist festgestellte Mängel unverzüglich schriftlich melden. Der Kunde hat zunächst ausschliesslich die Möglichkeit, eine Nachbesserung innerhalb einer angemessenen, mit aaroon zu vereinbarenden Frist zu verlangen. Der Kunde muss aaroon zweimal die Möglichkeit zur Nachbesserung einräumen. Ist der Mangel danach immer noch nicht behoben, dann kann der Kunde eine angemessene Preisminderung verlangen. Die Wandlung wird ausdrücklich ausgeschlossen.
13. Haftung
aaroon haftet ausschliesslich für direkte Schäden, welche dem Kunden im Rahmen der Vertragserfüllung absichtlich oder grobfahrlässig zugefügt werden bis zu einem Betrag von Euro 100.000,00 (hunderttausend Euro). Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit wird, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen. Die Haftung für indirekte Schäden sowie für Folgeschäden ist soweit gesetzlich zulässig ausgeschlossen. Für das Verschulden von Subunternehmern haftet aaroon wie für eigenes.
Bei Verlust oder Beschädigung von Daten haftet aaroon nur auf Erstattung des Wiederherstellungsaufwands und nur dann, wenn aaroon den Verlust oder die Beschädigung zu vertreten hat und der Kunde durch regelmässige Datensicherungen sichergestellt hat, dass diese Daten aus Datenmaterial, das in maschinenlesbarer Form bereit gehalten wird, mit vertretbarem Aufwand rekonstruiert werden kann.
14. Datenschutz, Datensicherheit und Geheimhaltung
Beide Parteien sorgen für den Datenschutz und die Datensicherheit in ihrem Einflussbereich gemäss den gesetzlichen Anforderungen.
Der Kunde erkennt ausdrücklich an, dass es in seiner alleinigen Verantwortung liegt, sichere und vollständige Sicherungskopien seiner Daten zu erstellen. Diese Daten werden vom Kunden in anwendungsgerechten Zyklen gesichert und sind jeder-
zeit von Geräten abrufbar, die sich unter der Kontrolle des Kunden befinden, um eine unverzügliche Wiederherstellung dieser Daten im Falle eines Datenverlustes oder einer Beschädigung dieser Daten zu ermöglichen.
Der Kunde ist insbesondere verpflichtet, seine Daten zu sichern, bevor aaroon Arbeiten an den IT-Systemen des Kunden vornimmt und er wird dies aaroon zuvor rechtzeitig schriftlich bestätigen.
aaroon ist berechtigt, die Erbringung der Leistung zu verweigern und / oder auf ein späteres Datum zu verschieben, wenn diese Bestätigung nicht vorliegt. Entstehen aaroon dadurch zusätzliche Aufwendungen, können diese separat in Rechnung gestellt werden. Weitergehende Schadenersatzansprüche von aaroon bleiben ausdrücklich vorbehalten.
Die Parteien verpflichten sich gegenseitig, alle nicht allgemein bekannten Informationen, welche sich auf die geschäftliche Sphäre des andern Partners beziehen und zu denen sie bei der Erfüllung dieses Vertrages Zugang erhalten, streng vertraulich zu behandeln, Dritten weder ganz noch auszugsweise zugänglich zu machen, noch sie zu veröffentlichen. Die Vertragspartner werden diese Verpflichtung auch ihren Mitarbeitern und Unterauftragnehmern auferlegen.
15. Schlussbestimmungen
15.1. Teilnichtigkeit
Sollten Teile dieser AGB nichtig sein oder rechtsunwirksam werden, so wird die Geltung des restlichen Teils der AGB nicht berührt.
15.2. Formvorbehalt
Abweichende Regelungen zu diesen AGB bedürfen der Schriftform.
15.3. Verrechnungsverbot
Die Verrechnung von Ansprüchen des Kunden mit Forderungen der aaroon ist ausgeschlossen.
15.4. Wiederausfuhr
Die Wiederausfuhr sämtlicher von aaroon gelieferter Hard- und Software, technischer Dokumentationen, etc. ist ausdrücklich untersagt.
15.5. Konfliktmanagement
Bei Konflikten zwischen aaroon und dem Kunden werden die Parteien verpflichtet, unverzüglich eine Krisensitzung durchzuführen, das weitere Vorgehen zu besprechen und ein Krisenmanagement einzusetzen.
15.6. Änderung der AGB
aaroon behält sich vor, jederzeit Änderungen an der vorliegenden AGB zu machen. Diese werden dem Kunden schriftlich oder in anderer geeigneter Weise, z.B. auf der Website, bekannt gegeben und gelten ohne Widerspruch innert Monatsfrist als genehmigt.
15.7. Geltendes Recht und Gerichtsstand
Das Rechtsverhältnis untersteht ausschliesslich dem deutschen Recht. Ausschliesslicher Gerichtsstand ist Hannover.
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