AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Allgemeines

Die aaroon GmbH (im Folgenden aaroon) ist ein Informatikunternehmen, das sich auf Publikationsund Datenmanagementsysteme spezia­li­siert hat. aaroon bietet dem Kunden insbe­son­dere die folgende Leistungen:

  • Lieferung von Standardsoftware
  • Lieferung von Sonderentwicklungen zur Standardsoftware!
  • Dienstleistungen wie beispiels­weise die Integration und Konfiguration von Standardsoftware, Support und Wartung von Standardsoftware sowie Schulungen

2. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämt­li­che Geschäftsbeziehungen zwischen aaroon und dem Kunden und bilden einen inte­grie­ren­den Bestandteil des zwischen aaroon und dem Kunden geschlos­se­nen Vertrages.

Abweichungen von diesen AGB sind nur gültig, wenn sie in einer schrift­lich von beiden Parteien unter­zeich­ne­ten Vereinbarung und unter Bezug auf diese AGB erfol­gen.

Die AGB des Kunden werden ausdrück­lich wegbe­dun­gen.

3. Vertragsabschluss

Angebote von aaroon sind für die darin genannte Frist verbind­lich.

Der Vertrag kommt durch die schrift­li­che oder münd­li­che Annahmeerklärung des Kunden zustande. Der Vertrag ist jeden­falls dann zustande gekom­men, wenn der Kunde die Erbringung der Leistung durch aaroon akzep­tiert.

aaroon stellt dem Kunden eine Auftragsbestätigung zu. Ohne Widerspruch inner­halb von 5 Arbeitstagen gilt deren Inhalt als für beide Parteien verbind­lich. Bei einem grös­se­ren Auftragsvolumen erstel­len aaroon und der Kunde ein schrift­li­ches Vertragswerk.

4. Vertragsgegenstand

Der Vertragsgegenstand wird in der Individualvereinbarung (Auftragsbestätigung oder schrift­li­cher Vertrag) detail­liert gere­gelt. Angebote bilden inte­grie­rende Bestandteile des Vertrages zwischen dem Kunden und aaroon.

Der Vertrag zwischen aaroon und dem Kunden besteht aus folgen­den Dokumenten:

  • Individualvereinbarung
  • Angebot
  • Allgemeine Geschäftsbedingungen

Bei einem Widerspruch zwischen den genann­ten Dokumenten gilt die oben genannte Rangordnung. aaroon ist berech­tigt, zur Leistungserfüllung Dritte (z.B. Zulieferanten, Subunternehmer, etc.) beizu­zie­hen.

Änderungen des Vertragsgegenstandes müssen schrift­lich verein­bart werden.

5. Vertragsbeginn und Vertragsdauer

Der Vertrag tritt mit der Unterzeichnung durch beide Parteien in Kraft, sofern in der Individualvereinbarung kein ande­rer Vertragsbeginn verein­bart wird.

Der Vertrag wird entwe­der auf eine in der Individualvereinbarung fest­ge­legte bestimmte Dauer oder unbe­fris­tet abge­schlos­sen. Verträge über einma­lige Leistungen enden mit deren Erfüllung.

Wird in der Individualvereinbarung keine abwei­chende Regelung getrof­fen, so kann ein unbe­fris­te­ter Vertrag von beiden Parteien unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 3 Monaten auf das Ende eines Kalenderhalbjahres schrift­lich gekün­digt werden.

Das Recht zur Kündigung aus wich­ti­gen Gründen bleibt vorbe­hal­ten. Ein wich­ti­ger Grund liegt insbe­son­dere vor, wenn die jeweils andere Partei

  • andau­ernd bzw. wieder­holt gegen wesent­li­che Vertragsbestimmungen verstösst und auch inner­halb einer gesetz­ten Nachfrist von 30 Tagen nach Erhalt der entspre­chen­den Mitteilung der gerügte Verstoss nicht beho­ben wird.
  • zahlungs­un­fä­hig ist und gegen sie ein Konkursoder Nachlassverfahren eröff­net oder bean­tragt oder mangels Masse abge­wie­sen wird.
    Die Bestimmungen betref­fend Geheimhaltung und Datenschutz sowie Urheberrechte gelten auch nach der Beendigung des Vertragsverhältnisses weiter.

6. Mitwirkungspflichten des Kunden

Der Kunde ist verpflich­tet, von sich aus recht­zei­tig die tech­ni­schen und orga­ni­sa­to­ri­schen Voraussetzungen dafür zu schaf­fen, dass aaroon die verein­bar­ten Leistungen korrekt erbrin­gen kann. Der Kunde hat insbe­son­dere Mitwirkungspflichten bei der Bezeichnung von Kontaktpersonen, bei der Erteilung von Arbeitsanweisungen, der Zurverfügungstellung von Informationen, der Teilnahme an allen­falls verein­bar­ten Projektsitzungen, bei der Durchführung von Abnahmen sowie bei der Vermittlung des Zugangs zu IT-Systemen, Daten und Arbeitsplätzen bei sich.

Der Kunde ist zudem verpflich­tet, aaroon von sich aus über alle Umstände aufzu­klä­ren, welche die Erbringung der Leistung durch aaroon beein­träch­ti­gen oder gefähr­den können.

7. Vertrieb von Standardsoftware

7.1. Nutzungsrechte

Der Lizenzvertrag betref­fend Standardsoftware wird von aaroon nur vermit­telt, er kommt direkt zwischen dem Kunden und dem Hersteller der Software zustande. Das Nutzungsrecht des Kunden an Standardsoftware bestimmt sich daher nach den Lizenzbestimmungen des Herstellers.

Ist nichts ande­res verein­bart, dann erhält der Kunde ein nicht ausschliess­li­ches, zeit­lich und geogra­phisch unbe­schränk­tes, nicht über­trag­ba­res Recht, die Standardsoftware in seinem Unternehmen für seine eige­nen Zwecke sowie für die in der Individualvereinbarung bestimmte Anzahl von Usern bestim­mungs­ge­mäss zu gebrau­chen.

7.2. Installation und Anpassung

Gegen sepa­rate Vereinbarung instal­liert aaroon die Standardsoftware und passt diese an die Bedürfnisse des Kunden an.

7.3. Eigentumsvorbehalt

aaroon bleibt Eigentümerin der gesam­ten Lieferung, bis sie die verein­barte Zahlung voll­stän­dig erhal­ten hat. Der Kunde ist verpflich­tet, bei Massnahmen, die zum Schutz des Eigentums von aaroon erfor­der­lich sind, mitzu­wir­ken und auf seine Kosten alle für die Begründung und die Aufrechterhaltung des Eigentumsvorbehalts erfor­der­li­chen Formalitäten zu erfül­len.

Der Kunde wird die gelie­fer­ten Gegenstände auf seine Kosten während der Dauer des Eigentumsvorbehalts in Stand halten und ange­mes­sen versi­chern. Er wird ferner alle Massnahmen tref­fen, damit der Eigentumsanspruch von aaroon weder beein­träch­tigt noch aufge­ho­ben wird.

8. Dienstleistungen

8.1. Bürozeiten von aaroon

Die Bürozeiten von aaroon sind Montag bis Freitag 08:00 ‑17:00 Uhr

Ausgenommen sind die folgen­den Feiertage: Neujahr (01. und 02. Januar), Karfreitag, Ostermontag, Christi Himmelfahrt, Pfingstmontag, Nationalfeiertag (01. August), erster und zwei­ter Weihnachtsfeiertag (25. und 26. Dezember).

8.2. Support

Supportanfragen des Kunden werden von aaroon während der Bürozeiten entge­gen­ge­nom­men. Jeder Anruf des Kunden stellt einen Auftrag dar und ist grund­sätz­lich kosten­pflich­tig.

Der Support umfasst mangels anders lauten­der Abrede in der Individualvereinbarung die Entgegennahme von Störungsmeldungen, die Abklärung der Ursache gemel­de­ter Störungen, die tele­fo­ni­sche Kurzberatung bei Benutzerfragen.

8.3. Wartung von Standardsoftware

Die regel­mäs­sige Wartung von Standardsoftware sowie der Notfall-Support 7x24 erfol­gen auf der Basis einer sepa­ra­ten Individualvereinbarung.

Ist in der Individualvereinbarung nichts ande­res verein­bart, dann umfasst die Wartung die Aufrechterhaltung der Funktionsfähigkeit der beim Kunden instal­lier­ten Software. Die Entwicklung neuer Funktionalitäten sowie die Anpassung von Software an die Bedürfnisse des Kunden sind nicht Gegenstand der Wartung und müssen als Dienstleistungen sepa­rat verein­bart und vergü­tet werden.

Die Wartung von Software umfasst ohne anders­lau­tende Vereinbarung die Behebung von Fehlern oder die Abgabe einer prak­ti­ka­blen Umgehungslösung, die Lieferung von neuen Releases der aktu­el­len Version der Standardsoftware nach Bedarf sowie die Lieferung neuer Versionen nach Absprache mit dem Kunden, sofern der jewei­lige Hersteller diese auslie­fert.

Individuell von aaroon für den Kunden entwi­ckelte Software bedarf einer sepa­ra­ten Regelung.

8.4. Rechte an Arbeitsergebnissen

Sämtliche Rechte und insbe­son­dere die Urheberrechte an den im Rahmen der Vertragserfüllung erstell­ten Arbeitsergebnissen (wie z.B. Konzepte, Grafiken, Software und Schulungsunterlagen, etc.) blei­ben bei aaroon bzw. gehen auf diese über, sofern sie nicht bei ihr entstan­den sind.

8.5. Schulung

aaroon bietet dem Kunden Schulungen in eige­nen Räumen in Sursee oder aber auch in den Räumen des Kunden an. Sämtliche Schulungsdetails werden in der Individualvereinbarung gere­gelt.

8.6. Anstellungsverzicht

Während der Vertragsdauer und inner­halb eines Jahres nach Vertragsbeendigung bedarf die Anstellung oder Inanspruchnahme in irgend­ei­ner Form der mit der Erbringung von Dienstleistungen beim Kunden betrau­ten Mitarbeitenden von aaroon der vorgän­gi­gen schrift­li­chen Zustimmung von aaroon.

Jeder Verstoss gegen diese Bestimmung berech­tigt aaroon zur Geltendmachung einer Konventionalstrafe in der Höhe von Euro 100.00,00. Die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen bleibt ausdrück­lich vorbe­hal­ten. Die Bezahlung der Konventionalstrafe entbin­det den Kunden in keinem Fall von seiner Pflicht zur Einhaltung der vertrag­li­chen Vereinbarungen. aaroon behält sich die gericht­li­che Durchsetzung der Erfüllung der vertrag­li­chen Vereinbarungen ausdrück­lich vor.

9. Termine

Termine sind grund­sätz­lich erstreck­bar. Sie sind nur verbind­lich, wenn dies in der Individualvereinbarung ausdrück­lich verein­bart und so gekenn­zeich­net ist.

Als verbind­lich verein­barte Termine können nur mit Zustimmung beider Parteien verscho­ben werden. Die Zustimmung darf nur in begrün­de­ten Fällen verwei­gert werden.

Falls eine der beiden Parteien erkennt, dass ein verein­bar­ter Termin nicht einge­hal­ten werden kann, teilt sie dies der ande­ren Partei möglichst früh­zei­tig mit.

Kann aaroon einen verbind­li­chen Termin schuld­haft nicht einhal­ten, dann muss der Kunde aaroon abmah­nen und eine ange­mes­sene Nachfrist einräu­men. Erbringt aaroon die verein­barte Leistung auch inner­halb der Nachfrist nicht, dann befin­det sie sich in Verzug.

10. Vergütung

Die durch den Kunden geschul­dete Vergütung rich­tet sich nach den Bestimmungen in der Individualvereinbarung. Die Preise verste­hen sich rein netto ohne Skonto in Euro, exkl. Mehrwertsteuer, Zölle, Verpackungs- und Transportkosten. Diese Nebenkosten sowie allfäl­lige Spesen gehen zu Lasten des Kunden. Wo nichts ande­res verein­bart ist, ist Zubehör nicht im Preis inbe­grif­fen. Das zur Erbringung von Supportleistungen benö­tigte Material wird von aaroon gemäss der jeweils gülti­gen Preisliste faktu­riert.

Wenn nichts ande­res verein­bart ist, dann werden Dienstleistungen nach Aufwand zu den Stundenansätzen gemäss dem im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gülti­gen Kostenblatt von aaroon in Rechnung gestellt. Die Konditionen werden dem Kunden mit dem Angebot über­ge­ben.

Rechnungen sind rein netto und ohne jeden Abzug inner­halb von 30 Tagen zahl­bar. Innert der Zahlungsfrist kann der Kunde schrift­lich und begrün­det Einwände gegen die Rechnung erhe­ben. Danach gilt die Rechnung als vorbe­halt­los akzep­tiert. Nach Ablauf dieser Frist befin­det sich der Kunde ohne weitere Mahnung in Verzug. aaroon ist berech­tigt, vom Tag der Fälligkeit an Verzugszinsen in der Höhe von 6% zu verrech­nen.

Befindet der Kunde sich mit einer Zahlung in Verzug, ist aaroon berech­tigt, nach erfolg­lo­sem Verstreichen einer letz­ten, schrift­lich mitge­teil­ten Zahlungsfrist alle Leistungen an den Kunden unver­züg­lich einzu­stel­len, bis sämt­li­che Forderungen von aaroon getilgt sind. Darüber hinaus­ge­hende Schadenersatzforderungen sowie das Recht auf ausser­or­dent­li­che Vertragsauflösung gemäss Ziffer 5 des vorlie­gen­den Vertrages blei­ben ausdrück­lich vorbe­hal­ten.

aaroon ist berech­tigt, die verein­bar­ten Preise für wieder­keh­rende Leistungen zu Beginn eines Kalenderjahres anzu­pas­sen.

11. Gewährleistung

11.1. Standardsoftware

Der Kunde schliesst den Lizenzvertrag direkt mit dem Lieferanten der Standardsoftware ab. Gewährleistungsansprüche wegen Mängeln an Standardsoftware stehen dem Kunden daher nach Massgabe des jewei­li­gen Lizenzvertrages direkt gegen­über dem Lieferanten zu.

Übernimmt aaroon die Koordination der Behebung von Mängeln, dann ist aaroon berech­tigt, die Leistungen nach Aufwand in Rechnung zu stel­len.

aaroon gewähr­leis­tet, dass sie über alle Rechte verfügt, um die verein­bar­ten Leistungen vertrags­ge­mäss erbrin­gen zu können. aaroon ist insbe­son­dere berech­tigt, die Standardsoftware zu vertrei­ben und an die Bedürfnisse des Kunden anzu­pas­sen.

11.3. Dienstleistungen

aaroon garan­tiert, die gemäss Individualvereinbarung geschul­de­ten Leistungen durch gehö­rig ausge­bil­de­tes Fachpersonal und unter Einhaltung der in ihrem Betrieb übli­chen Sorgfalt zu erbrin­gen.

Die aaroon gewähr­leis­tet, dass ihre Leistungen die vertrag­lich verein­bar­ten Eigenschaften aufwei­sen. Sofern in der Individualvereinbarung keine abwei­chende Regelung enthal­ten ist, beträgt die Gewährleistungsfrist 1 Jahr und beginnt mit der Abnahme zu laufen.

Sämtliche darüber hinaus­ge­hen­den Gewährleistungsansprüche werden, soweit gesetz­lich zuläs­sig, wegbe­dun­gen. aaroon kann insbe­son­dere keine Garantie dafür über­neh­men, dass ein vom Kunden gemel­de­tes Problem beho­ben wird.

Der Kunde wird aaroon während der Gewährleistungsfrist fest­ge­stellte Mängel unver­züg­lich schrift­lich melden. Der Kunde hat zunächst ausschliess­lich die Möglichkeit, eine Nachbesserung inner­halb einer ange­mes­se­nen, mit aaroon zu verein­ba­ren­den Frist zu verlan­gen. Der Kunde muss aaroon zwei­mal die Möglichkeit zur Nachbesserung einräu­men. Ist der Mangel danach immer noch nicht beho­ben, dann kann der Kunde eine ange­mes­sene Preisminderung verlan­gen. Die Wandlung wird ausdrück­lich ausge­schlos­sen.

12. Haftung

aaroon haftet ausschliess­lich für direkte Schäden, welche dem Kunden im Rahmen der Vertragserfüllung absicht­lich oder grob­fahr­läs­sig zuge­fügt werden bis zu einem Betrag von Euro 100.000,00 (hundert­tau­send Euro). Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit wird, soweit gesetz­lich zuläs­sig, ausge­schlos­sen. Die Haftung für indi­rekte Schäden sowie für Folgeschäden ist soweit gesetz­lich zuläs­sig ausge­schlos­sen. Für das Verschulden von Subunternehmern haftet aaroon wie für eige­nes.

Bei Verlust oder Beschädigung von Daten haftet aaroon nur auf Erstattung des Wiederherstellungsaufwands und nur dann, wenn aaroon den Verlust oder die Beschädigung zu vertre­ten hat und der Kunde durch regel­mäs­sige Datensicherungen sicher­ge­stellt hat, dass diese Daten aus Datenmaterial, das in maschi­nen­les­ba­rer Form bereit gehal­ten wird, mit vertret­ba­rem Aufwand rekon­stru­iert werden kann.

13. Datenschutz, Datensicherheit und Geheimhaltung

Beide Parteien sorgen für den Datenschutz und die Datensicherheit in ihrem Einflussbereich gemäss den gesetz­li­chen Anforderungen.

Der Kunde erkennt ausdrück­lich an, dass es in seiner allei­ni­gen Verantwortung liegt, sichere und voll­stän­dige Sicherungskopien seiner Daten zu erstel­len. Diese Daten werden vom Kunden in anwen­dungs­ge­rech­ten Zyklen gesi­chert und sind jeder-

zeit von Geräten abruf­bar, die sich unter der Kontrolle des Kunden befin­den, um eine unver­züg­li­che Wiederherstellung dieser Daten im Falle eines Datenverlustes oder einer Beschädigung dieser Daten zu ermög­li­chen.

Der Kunde ist insbe­son­dere verpflich­tet, seine Daten zu sichern, bevor aaroon Arbeiten an den IT-Systemen des Kunden vornimmt und er wird dies aaroon zuvor recht­zei­tig schrift­lich bestä­ti­gen.

aaroon ist berech­tigt, die Erbringung der Leistung zu verwei­gern und / oder auf ein späte­res Datum zu verschie­ben, wenn diese Bestätigung nicht vorliegt. Entstehen aaroon dadurch zusätz­li­che Aufwendungen, können diese sepa­rat in Rechnung gestellt werden. Weitergehende Schadenersatzansprüche von aaroon blei­ben ausdrück­lich vorbe­hal­ten.

Die Parteien verpflich­ten sich gegen­sei­tig, alle nicht allge­mein bekann­ten Informationen, welche sich auf die geschäft­li­che Sphäre des andern Partners bezie­hen und zu denen sie bei der Erfüllung dieses Vertrages Zugang erhal­ten, streng vertrau­lich zu behan­deln, Dritten weder ganz noch auszugs­weise zugäng­lich zu machen, noch sie zu veröf­fent­li­chen. Die Vertragspartner werden diese Verpflichtung auch ihren Mitarbeitern und Unterauftragnehmern aufer­le­gen.

14. Schlussbestimmungen

14.1. Teilnichtigkeit

Sollten Teile dieser AGB nich­tig sein oder rechts­un­wirk­sam werden, so wird die Geltung des rest­li­chen Teils der AGB nicht berührt.

14.2. Formvorbehalt

Abweichende Regelungen zu diesen AGB bedür­fen der Schriftform.

14.3. Verrechnungsverbot

Die Verrechnung von Ansprüchen des Kunden mit Forderungen der aaroon ist ausge­schlos­sen.

14.4. Wiederausfuhr

Die Wiederausfuhr sämt­li­cher von aaroon gelie­fer­ter Hard- und Software, tech­ni­scher Dokumentationen, etc. ist ausdrück­lich unter­sagt.

14.5. Konfliktmanagement

Bei Konflikten zwischen aaroon und dem Kunden werden die Parteien verpflich­tet, unver­züg­lich eine Krisensitzung durch­zu­füh­ren, das weitere Vorgehen zu bespre­chen und ein Krisenmanagement einzu­set­zen.

14.6. Änderung der AGB

aaroon behält sich vor, jeder­zeit Änderungen an der vorlie­gen­den AGB zu machen. Diese werden dem Kunden schrift­lich oder in ande­rer geeig­ne­ter Weise, z.B. auf der Website, bekannt gege­ben und gelten ohne Widerspruch innert Monatsfrist als geneh­migt.

14.7. Geltendes Recht und Gerichtsstand

Das Rechtsverhältnis unter­steht ausschliess­lich dem deut­schen Recht. Ausschliesslicher Gerichtsstand ist Hannover.

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