
Digitale Souveränität steht weit oben auf der Agenda, doch auf dem Weg dorthin bremsen Altsysteme und Migrationskosten. Gerade wenn es um souveräne KI und DAM-Systeme geht, reicht das Etikett »EU-Hosting« allein nicht. Wir zeigen, welche Datenflüsse, Verträge und Exit-Wege Sie prüfen sollten.
Eine am 6. Oktober 2026 veröffentlichte Studie der easy software AG mit dem Marktforschungsunternehmen Foundry benennt die Bremsen. In der Herstellerstudie mit 312 befragten IT- und Business-Entscheidern aus der DACH-Region zählen 38,1 Prozent die Komplexität bestehender IT-Systeme zu den größten Hürden auf dem Weg zu mehr digitaler Souveränität, 37,5 Prozent nennen Budgetgrenzen und hohe Migrationskosten. Nur 34 Prozent halten einen Wechsel ihres zentralen IT-Anbieters für einfach oder sehr einfach.
Der Wunsch nach Unabhängigkeit ist breit belegt. Im Cloud Report 2026 des Bitkom (603 Unternehmen ab 20 Beschäftigten, telefonisch befragt im Frühjahr 2026) halten 85 Prozent Deutschland für zu abhängig von US-Cloud-Anbietern, im Vorjahr waren es 78 Prozent. 37 Prozent würden einen Dienst, der Daten ausschließlich in Deutschland verarbeitet und vor ausländischem Zugriff schützt, auch zu höheren Kosten oder mit weniger Funktionen nutzen (Vorjahr: 27 Prozent).
Die Praxis sieht anders aus: Laut Bitkom, zitiert von connect professional, nutzen 71 Prozent der Unternehmen US-Cloud-Dienste, während über 90 Prozent deutsche Anbieter bevorzugen würden. Als größtes Hindernis beim Anbieterwechsel gelten dort Lock-in-Effekte, gefolgt vom Aufwand für die Datenmigration. Gleichzeitig wächst der Druck: Laut Bitkom nutzen heute 42 Prozent der Unternehmen KI-Dienste aus der Cloud, in fünf Jahren planen dies 69 Prozent.
Was bedeutet das konkret?
Für Verlage, Agenturen und Unternehmen betrifft die Frage vor allem zwei Stellen: das DAM, in dem Bilder, Videos, Texte und Rechteangaben liegen, und die KI-Dienste, die diese Inhalte anreichern, etwa durch Verschlagwortung, Alt-Texte, Transkription oder Übersetzung. Jeder dieser Schritte schickt Daten an einen Dienst, und jeder Dienst hat eigene Regeln.
- Hosting-Ort ist nicht Verarbeitungsort: Ein DAM kann in Deutschland laufen, während ein angebundener KI-Dienst Bilder oder Texte in einer anderen Region verarbeitet.
- Inhalte sind nicht alle Daten: Neben den Assets fallen Konto‑, Abrechnungs- und Nutzungsdaten an, die an anderer Stelle liegen können.
- Vertrag vor Etikett: Entscheidend ist, welche Regionen, Unterauftragnehmer und Ausnahmen vertraglich festgehalten sind.
- Exit-Fähigkeit: Wechseln kann nur, wer Assets, Metadaten und Rechteangaben vollständig und in offenen Formaten exportieren kann.
Souveräne KI: Ein Beispiel zeigt die Feinheiten
Wie fein die Unterschiede sind, zeigt Mistral AI. Laut Security-Insider (3. September 2026) bietet der französische Anbieter regionale Endpunkte an: Kunden wählen, ob die Inferenz, also die Verarbeitung einer Anfrage durch das Modell, in Europa oder in den USA stattfindet. Laut Dokumentation kostet das einen Aufpreis von 10 Prozent.
Die Zusage hat Grenzen. Sie gilt nur für die Inferenz, nicht für Kontodaten, Abrechnung, API-Schlüssel und Nutzungsstatistiken. Zudem behält sich Mistral vor, in begrenztem Umfang und abgesichert Daten an Unterauftragnehmer in anderen Regionen zu übermitteln, und im regionalen Modus werden Agenten bisher nicht unterstützt. Ein »EU-Modell« ist also nicht automatisch souverän.
Beim Wechsel hilft der EU Data Act, der seit dem 12. September 2025 gilt. Er verpflichtet Anbieter von Datenverarbeitungsdiensten unter anderem zu offenen Schnittstellen, Unterstützung beim Datenexport und definierten Übergangsfristen. Ab dem 12. Januar 2027 dürfen laut Bundesnetzagentur keine Wechselentgelte mehr erhoben werden. Die eigentliche Migration von Datenmodellen, Metadaten und Workflows nimmt Ihnen das Gesetz allerdings nicht ab.
Unsere Empfehlung
Fragen Sie nicht nur »Wo steht der Server?«, sondern »Wohin fließen welche Daten?«. Konkret empfehlen wir:
- Datenflüsse kartieren: Erfassen Sie für DAM, Redaktionssystem und jeden KI-Schritt, welche Daten wohin gehen: Assets, Metadaten, Prompts und Protokolle.
- Verträge prüfen: Lassen Sie sich Verarbeitungsregion, Unterauftragnehmer und Ausnahmen schriftlich bestätigen, auch für Konto- und Nutzungsdaten.
- KI-Anbieter austauschbar halten: Binden Sie KI-Dienste so an, dass sich Modell oder Anbieter wechseln lassen, ohne Workflows neu zu bauen.
- Exit testen: Exportieren Sie probeweise einen Teilbestand samt Metadaten und Rechteangaben und prüfen Sie, ob er sich in einem anderen System nutzen lässt.
- Migration schrittweise planen: Altsysteme und Migrationsaufwand sind laut den genannten Umfragen die eigentlichen Hürden. Beginnen Sie mit klar abgegrenzten Beständen statt mit dem Komplettumzug.
So unterstützt aaroon
Mit ao.Cloud Solutions betreibt aaroon Redaktions‑, DAM- und Workflow-Systeme in ISO-27001-zertifizierten Rechenzentren in Deutschland. ao.Services arbeitet mit den KI-Accounts des jeweiligen Kunden und unterstützt die gängigen KI-Anbieter. Welchen Anbieter Sie nutzen und welche Regions- und Vertragsoptionen Sie dort wählen, entscheiden Sie damit selbst.
Souveränität entsteht so weniger durch ein Etikett als durch nachvollziehbare Datenflüsse und einen erprobten Weg hinaus.
Quellen
- Digitale Souveränität im Mittelstand (Studie »Digitale Souveränität 2026«, easy software AG/Foundry), easy software AG via prmitteilung.de, 06.10.2026: https://www.prmitteilung.de/2026/10/06/digitale-souveraenitaet-im-mittelstand
- Cloud Report 2026: Status Quo und Trends in Wirtschaft und Politik, Bitkom Research, Juni 2026: https://bitkom-research.de/studien/cloud-report-2026-status-quo-und-trends-wirtschaft-und-politik
- Deutsche Cloud gewinnt an Bedeutung (Bitkom Cloud-Studie 2026), connect professional (Andrea Fellmeth), 17.06.2026: https://www.connect-professional.de/markt/deutsche-cloud-gewinnt-an-bedeutung-bitkom-cloud-studie-2026–404923.html
- Mistral legt »Grundlage« für Datensouveränität, Security-Insider (Daniel Schrader), 03.09.2026: https://www.security-insider.de/mistral-legt-grundlage-fuer-datensouveraenitaet-a-601b7a0b2552cfe15fd914446d218f13/
- Factsheet Data Act: Wechsel von Datenverarbeitungsdiensten, Bundesnetzagentur, o. D.: https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Fachthemen/Digitales/DataAct/DL/Factsheet4.pdf
- EU Data Act in Kraft getreten, Germany Trade & Invest (Nadine Bauer), 31.01.2024: https://www.gtai.de/de/trade/eu/recht/eu-data-act-in-kraft-getreten-1077008